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Wiederholungstäter wurden von den Nationalsozialisten als »Gewohnheitsver-brecher« kategorisiert und besonders hart verfolgt. Da jede gleichgeschlechtliche sexuelle Handlung als einzelnes Verbrechen galt, waren Homosexuelle für die Verfolgung als »Gewohn-heitsverbrecher« prädestiniert.

Einziger, gelegentlich angebotener Ausweg, um einer Todesstrafe oder der Einweisung in ein KZ zu entgehen, war eine Einwilligung in die Kastration. Dieser Eingriff, der von den Opfern als psychische Hinrichtung bezeichnet wurde, führte bei den meisten zu Folgeerkrankungen, zu Selbstmord oder krankheitsbedingtem vorzeitigem Tod.

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faksimile LGI Vr 10/42

Überweisung eines Verfolgten zur sogenannten »freiwilligen« Kastration. (Dokumentations-archiv des österreichischen Widerstandes, Wien)

Transfer of a prosecuted person to hospital for »voluntary« castration. (Dokumentations-archiv des österreichischen Widerstandes, Vienna)